Für Patient:innen
Bringen Sie bitte zu Ihrem Termin folgendes mit:
Bitte kontaktieren Sie uns im Falle einer notwendigen Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen, da der Zeitslot nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Berechnet wird das vollständige Honorar für den ausgefallenen Termin. Dieselbe Regelung steht im Behandlungsvertrag, den Sie bei uns unterzeichnen; die Einzelheiten stehen in Ziffer 3 unserer AGB.
Bei jeder physiotherapeutischen Verordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung vorgesehen:
Die Zuzahlung ist bei Beginn der Behandlung in der Praxis zu leisten. Patienten mit Zuzahlungsbefreiung bringen bitte einen aktuellen Nachweis mit.